Die Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen wirft vermutlich einige Fragen bei Ihnen auf:
Wir beantworten Ihnen alle Fragen zur E-Rechnung und versprechen Ihnen: Ab 01.01.2025 sind Sie gerüstet, um E-Rechnungen zu empfangen.
Zur E-Rechnung gibt es viele Informationen. Hier finden Sie die wichtigsten Fakten auf einen Blick.
Ausführlichere Informationen zur E-Rechnung finden Sie im Whitepaper.
Bis 31.12.2026: Papier und PDF-Rechnungen sind weiterhin zulässig.
Bei PDF-Rechnungen muss der Empfänger zustimmen.
Bis 31.12.2027: Papier und PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt hat und der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz von max. 800.000 Euro hat.
Ab 01.01.2028: Ab diesem Zeitpunkt gilt für jeden Unternehmer die E-Rechnungspflicht. Erstellung und Übermittlung sind damit zwingend erforderlich.
Durch die Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen ändert sich Ihr Rechnungseingangsprozess erheblich. Darüber müssen Sie sich aber keine Sorgen machen. Denn mit Agenda sind Sie pünktlich zum 01.01.2025 perfekt aufgestellt und erfüllen alle Pflichten. Und zwar so:
Diese Cloud-Anwendung benötigen Sie unbedingt, um Rechnungen in jedem Format annehmen und digital mit Ihrem Berater zusammenarbeiten zu können. Sie importieren Ihre Belege ganz einfach per Drag & Drop in das Digitale Belegbuchen. Hier prüfen Sie Ihre Rechnungen und bezahlen sie direkt aus der Anwendung heraus. Und übermitteln sie im Anschluss an Ihren Steuerberater.
Alle freigegebenen Dokumente finden Sie im GoBD-konformen Belegarchiv. Dieses durchsuchen Sie dank Volltextsuche ganz einfach. Auch bei vielen Belegen.
Mit diesem neuen Produkt importieren Sie Ihre digitalen Belege automatisch per E-Mail in das Digitale Belegbuchen. Gerade bei vielen Belegen spart Ihnen das enorm viel Zeit.
Zukünftig kann das InvoiceHub aber noch viel mehr: In 2025 implementieren wir neue Funktionen, beispielsweise eine automatische formale Prüfung der Rechnungen nach UStG und einen automatischen Rechnungsfreigabeprozess.
Verwenden Sie andere Vorsysteme, ist auch dann ein automatischer Import Ihrer digitalen Belege ganz einfach möglich. Binden Sie dafür Ihr System per Connect-Schnittstelle an das Digitale Belegbuchen an. Eine Übersicht unserer Connect-Partner finden Sie hier.
Agenda Connect schaltet Ihr Berater für Sie frei.
Mit dieser Dokumentation stellen Sie sicher, dass das Belegarchiv allen Anforderungen einer Betriebsprüfung standhält. Ihr Berater unterstützt Sie gerne bei diesem Schritt.
Die Verfahrensdokumentation lizenzieren Sie selbst ab 2025 über unseren Online-Shop.
Wenn es um die Digitalisierung Ihres Buchführungsprozesses geht, ist Ihr Berater Ihr erster Ansprechpartner. Dieser wird für Sie das Digitale Belegbuchen aktivieren. Ab diesem Zeitpunkt unterstützen wir Sie mit Hilfe-Videos und Infos für Anwender, damit der Übergang für Sie so leicht wie möglich wird. Hier finden Sie einen Überblick, wie Sie mit den Cloud-Anwendungen starten.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen rund um die E-Rechnung. Falls Sie weitere Fragen haben, ist Ihr Berater der erste Ansprechpartner.
Ja, ab 01.01.2025 müssen Sie E-Rechnungen annehmen.
Hier haben Sie mehrere Möglichkeiten. Entweder über den neuen Invoice Hub oder Agenda-Connect-Partner. Alternativ importieren Sie die Daten per Drag & Drop.
Nein, eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Nach der europäischen Norm EN 16931 muss eine E-Rechnung immer ein strukturiertes, elektronisches Format haben. Das ist zum Beispiel bei ZUGFeRD- und XRechnungen der Fall.
Im Digitalen Belegbuchen ist eine Sichtprüfung sowohl von XRechnungen als auch ZUGFeRD-Formaten möglich.
Ja, bis Ende 2027 ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Papier-Rechnungen scannen Sie ein und laden sie in das Digitale Belegbuchen hoch. PDF-Rechnungen drucken Sie nicht aus, sondern importieren Sie direkt.
Nein. Die digitale Datei gilt aus Original und sollte deswegen nicht ausgedruckt werden.
Der Versand von E-Rechnungen ist erst 2027 bzw. 2028 verpflichtend, mit Agenda aber heute schon möglich. Mit Agenda Faktura erstellen und versenden Sie XRechnungen. Ab Mitte 2025 ist das auch im ZUGFeRD-Format möglich.
Im Belegarchiv des Digitalen Belegbuchens archivieren Sie all Ihre Belege GoBD-konform. Zusammen mit der Verfahrensdokumentation wird Ihr Prozess revisionssicher.
Wenden Sie sich an Ihren Berater, um noch offene Fragen zur E-Rechnung zu klären.